Corona News: Proteste und erste Lockerungen

Die Corona-Krise hat Gastronomen und Veranstalter hart getroffen. Weltweit werden Konzerte und Festivals abgesagt und laut dem amerikanischen Bioethiker Ezekiel Emanuel wird sich das auch nicht vor Herbst 2021 ändern. Um diese schwere Zeit zu überstehen wurde die Branche kreativ. Die Produktion von Hüpfburgen, Tanzböden und Co. wurde auf Mundschutz und Desinfektionsmittel umgestellt. Gastronomen liefern ihre Gerichte direkt zum Kunden. Trotzdem bleiben vielerorts die Existenzängste. Immer mehr Menschen sind außerdem unzufrieden mit der aktuellen Corona-Politik. Zu geringe Lockerungen, unzureichende Hilfsangebote.


 

Erste Proteste gegen Corona-Maßnahmen

Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der einzelnen Bundesländer haben beschlossen, die Einschränkungen des Alltags schrittweise zurückzufahren. Trotzdem kam es in ganz Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern zu Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen. Diese verliefen leider nicht immer friedlich. In Hamburg kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Personen der rechten und linken Szene. In Polen kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei und in Großbritannien und der Schweiz gab es erste Festnahmen.

Große Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Leere Stühle“. In Leipzig stellten Gastronomen 2.500 leere Stühle vor die Oper auf dem Augustusplatz, in Dresden formten sie auf dem Neumarkt ein rotes Herz aus Polsterstühlen. Und im Erzgebirge setzten Gästeführer einer Statue von Adam Ries einen Mundschutz auf. Auch in Würzburg, Rostock, Regensburg und vielen weiteren Städten lief die Aktion. Eine Übersicht über die Unterstützer, die Forderungen und geplante Projekte findet ihr hier:

https://www.leere-stuehle.de/




Erste Lockerungen bei Events

Veranstaltungen sollen nach und nach wieder erlaubt werden. Trotzdem sind Großveranstaltungen bis mindestens 31.08.2020 verboten. Aktuell ist jedoch noch nicht klar definiert, ab welcher Besucherzahl eine Großveranstaltung beginnt. Diese Zahl wird voraussichtlich von jedem Bundesland selbst festgelegt werden.

Seit dem 06. Mai dürfen die Länder in eigener Verantwortung über die Öffnung von Theatern, Kinos, Konzerthallten etc. entscheiden. Solange sie dabei die Hygiene- und Abstandskonzepte und die Infektionsrate beachten.

Der Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. hat alle aktuell geltenden Regeln der einzelnen Bundesländer aufgelistet. Die Angaben werden regelmäßig aktualisiert und bieten so eine gute Übersicht über die momentane Lage:

https://evvc.org/article/update-aktuelle-information-zum-coronavirus-auswirkungen-auf-veranstaltungen


 

Hoffnung für die Gastrobranche

Seit dem 18. Mai dürfen Außenbereiche von Lokalen endlich wieder öffnen. Hotels dürfen ab dem 30. Mai wieder Gäste empfangen. Vorausgesetzt es werden alle Auflagen erfüllt. Wer öffnen darf und unter welchen Bedingungen, erfahrt ihr in unserer Übersicht: 

  • Abstand von 1,5 Metern im Innen- und Außenbereich: Pro Gast müssen 5 Quadratmeter Fläche gerechnet werden. Im Restaurant müssen Tische und Stühle meist 1,5 Meter Abstand zueinander haben. In den meisten Fällen dürfen Menschen aus demselben Haushalt miteinander am Tisch sitzen, etwa Familien, Paare, oder WGs. Buffets sind untersagt, Gäste dürfen nur am Tisch bedient werden.
     
  • Vor Ort registrieren: In Bremen ist das Pflicht, in Berlin gibt es dazu nur eine Empfehlung. Ob Name, Anschrift und Telefonnummer von jedem Gast erfasst werden müssen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Das Führen einer Liste mit Daten dient im Falle einer Infektion der Rückverfolgung aller Kontaktpersonen.
     
  • Eine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt in Gaststätten gibt es nicht. Auch eine Reservierungspflicht gibt es nicht. Weil aber mit großem Andrang gerechnet wird, könnt ihr euren Gästen empfehlen, sich vorab einen Tisch zu sichern.
     
  • Beim Mundschutz gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Berlin müssen Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, Schutzmasken tragen, in Brandenburg nicht. Gebrauchtes Geschirr muss in Rheinland-Pfalz mit einer Spülmaschine bei mindestens 60 Grad gereinigt werden. In Sachsen etwa müssen Speisekarten abwaschbar sein.
     
  • Mundschutz für Gäste ist keine Pflicht: Es steht aber jedem Gastronomen frei, ob er das Tragen von Schutzmasken von seinen Gästen verlangt. Wer aufsteht oder zur Toilette geht, muss seine Maske aufsetzen. Ablegen dürfen Gäste ihren Mundschutz nur, während sie am Tisch sitzen.  
     

Sucht ihr noch nach Schutzmasken? In unserer Kategorie Aktuell: Corona findet ihr FFP2 Masken, Staubschutz und Vliesmasken.
Für eine hygienische Handreinigung haben wir Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittelspender im Angebot. 

2020-05-22 09:01:00 / Allgemeines / Kommentare 0
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